Für Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte
Unternehmermodell — flexibel & kosteneffizient.
Für Klein- und Kleinstbetriebe bis 50 Beschäftigten bietet das Unternehmermodell (DGUV Vorschrift 2 Anlage 3) eine gesetzlich zugelassene Alternative zur Regelbetreuung. Der Unternehmer übernimmt nach einer Schulung selbst Teile der Arbeitsschutzaufgaben — mit geringeren Kosten bei gleicher Verantwortung.
ARGA führt die vorgeschriebenen Motivations- und Informationsschulungen durch, begleitet Sie bei der bedarfsorientierten Betreuung und steht im Bedarfsfall mit Fachkraft und Betriebsarzt zur Seite.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Die DGUV Vorschrift 2 (Anlage 3) erlaubt Unternehmen bis 50 Beschäftigten, anstelle der Regelbetreuung das „Unternehmermodell" zu wählen. Voraussetzung: erfolgreiche Teilnahme an Grund- und Fortbildungsseminaren, dokumentierte Selbstorganisation und anlassbezogene fachliche Unterstützung.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Grundschulung
Eintägige Motivations- und Informationsschulung für den Unternehmer — Voraussetzung für die Teilnahme.
Fortbildungen
Alle 3-5 Jahre verpflichtende Auffrischung — thematisch am aktuellen Bedarf orientiert.
Anlassbezogene Beratung
Fachkraft und Betriebsarzt stehen bei konkreten Fragen oder Vorfällen zur Seite.
Hilfsmittel & Vorlagen
Digitale Vorlagen für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Unfallmeldungen.
Wirtschaftlichkeitsvergleich
Wir prüfen: Lohnt sich das Unternehmermodell für Sie gegenüber der Regelbetreuung?
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Geringere laufende Kosten als Regelbetreuung
- Mehr Kontrolle durch eigene Prozesssteuerung
- Flexibler bedarfsorientierter Einsatz der Fachkraft
- Fortbildungen auch online möglich
- Umstieg jederzeit zur Regelbetreuung möglich
- ARGA bleibt Ihr Sparringpartner — mit Fachwissen im Hintergrund
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Check Unternehmermodell
Lohnt es sich für Sie? Analyse von Branche, Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial.
Teilnahme an der Grundschulung
Der Unternehmer (oder Geschäftsführer) absolviert die Eintagesschulung.
Eigenständige Umsetzung
Der Unternehmer übernimmt die laufende Betreuung — mit unserer Unterstützung bei Bedarf.
Gut zu wissen
Unternehmermodell: Voraussetzungen und Grenzen
Für wen es infrage kommt
Die DGUV Vorschrift 2 lässt das Unternehmermodell für Betriebe bis 50 Beschäftigte zu. Voraussetzung ist, dass die Unternehmerin oder der Unternehmer selbst an Grund- und Fortbildungsseminaren teilnimmt, sich aktiv um den Arbeitsschutz kümmert und dies dokumentiert. Es ist damit kein Verzicht auf Betreuung, sondern eine Verlagerung der Verantwortung in den Betrieb — mit fachlicher Unterstützung im Hintergrund.
Wo die Grenzen liegen
Wird die Schwelle von 50 Beschäftigten dauerhaft überschritten, ist in die Regelbetreuung zu wechseln. Unabhängig davon ist bei besonderen Anlässen fachliche Unterstützung hinzuzuziehen: Neu- und Umbauten, Einführung neuer Verfahren oder Arbeitsstoffe, schwere Arbeitsunfälle oder behördliche Anordnungen. Das Modell entbindet nicht von der Gefährdungsbeurteilung.
Häufige Fehler in der Praxis
Die Grundschulung wird absolviert, die vorgeschriebenen Fortbildungen danach aber nicht mehr nachgehalten — damit entfällt die Grundlage des Modells. Ebenso häufig fehlt die Dokumentation der eigenen Arbeitsschutzorganisation. Ohne Nachweis wirkt das Unternehmermodell bei einer Prüfung wie gar keine Betreuung.
Häufige Fragen
Unternehmermodell — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Für Klein- und Kleinstbetriebe bis 50 Beschäftigte mit überschaubarer Gefährdungslage.
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