Individuell zugeschnitten
Schulungen nach Ihrem Bedarf.
Jeder Betrieb hat im Arbeitsschutz spezifische Risiken und Anforderungen. Unsere Bedarfsschulungen sind exakt auf Ihre Situation zugeschnitten — von Gabelstapler-Ausbildung über Leiter- und Tritt-Schulung bis zu Gefahrstoff- oder PSA-Unterweisungen.
Ab 5 Teilnehmern führen wir Inhouse-Schulungen durch — bei Ihnen vor Ort oder auf Wunsch als Webinar. Die Inhalte entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen. Praxisnah, zertifiziert und mit individueller Zertifizierung jedes Teilnehmers.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Nach § 12 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte bei Aufnahme der Tätigkeit, bei Änderungen und mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Für bestimmte Tätigkeiten (Gabelstapler, Kran, PSA gegen Absturz etc.) sind spezifische Schulungen und Befähigungen zusätzlich vorgeschrieben.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Flurförderzeuge / Gabelstapler
Ausbildung und Befähigung nach DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001.
Kranbediener
Schulung und Befähigungsnachweis für Ladekran, Brückenkran, Hallenkran.
Leitern, Tritte, Gerüste
Prüfer-Schulung und Anwender-Unterweisung nach DGUV Information 208-016.
Gefahrstoffe / GHS
Schulung zu Gefahrstoffkennzeichnung, sichere Handhabung und Entsorgung.
PSA gegen Absturz
Anwender-Unterweisung und Prüfer-Schulung für Absturzsicherungen nach DGUV Regel 112-198.
Kundenindividuelle Themen
Sie sagen, was Sie brauchen — wir entwickeln die Schulung: Sicheres Arbeiten mit Maschine X, Elektrosicherheit für Laien, etc.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Exakt auf Ihren Betrieb zugeschnitten
- Ab 5 Teilnehmer vor Ort oder online
- Zertifizierte Dozenten mit Praxiserfahrung
- Teilnehmerzertifikate inklusive
- Kombinierbar mit weiteren Schulungen (Tagespaket)
- Flexible Terminplanung — auch abends/wochenends
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Bedarf klären
Welche Schulung? Für welche Zielgruppe? Präsenz oder online?
Konzept
Individueller Stoffplan und Preisangebot — binnen 48h.
Durchführung
Schulung mit Theorie, Praxis, Lernkontrolle und Zertifikat.
Gut zu wissen
Unterweisung im Arbeitsschutz: Pflicht, Frequenz, Nachweis
Wann unterwiesen werden muss
Nach § 12 ArbSchG ist bei Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren — und darüber hinaus mindestens einmal jährlich. Für Jugendliche gilt ein halbjährlicher Rhythmus. Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen sein: Ein allgemeiner Vortrag zum Arbeitsschutz erfüllt die Pflicht nicht.
Online oder in Präsenz?
Elektronische Unterweisungen sind zulässig, wenn die Inhalte auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten sind und Rückfragen tatsächlich möglich bleiben. Reines Abspielen eines Videos mit Klickbestätigung genügt nicht. Bei Tätigkeiten mit praktischem Anteil — Flurförderzeuge, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Umgang mit Gefahrstoffen — bleibt die Präsenzunterweisung erforderlich.
Was der Nachweis enthalten muss
Datum, Namen der Teilnehmenden, Inhalte, Name der unterweisenden Person und die Unterschrift der Beschäftigten. Ohne diesen Nachweis gilt die Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt — mit unmittelbaren Folgen für Haftung und Versicherungsschutz. Ein Fristenplan über alle wiederkehrenden Unterweisungen verhindert, dass einzelne Gruppen durchrutschen.
Häufige Fragen
Bedarfsschulungen — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Ab 5 Teilnehmern inhouse — darunter empfehlen wir offene Kurse.
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