Nach § 5 ArbSchG
Gefährdungsbeurteilung — rechtssicher erstellt.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Wir erstellen sie systematisch für alle Arbeitsplätze Ihres Betriebs — von physischen Gefährdungen über Gefahrstoffe bis zu psychischen Belastungen.
Unsere Gefährdungsbeurteilungen sind rechtssicher dokumentiert, auditfähig und werden regelmäßig aktualisiert. Bei BG-Revisionen sind Sie damit auf der sicheren Seite — und bei Arbeitsunfällen vor persönlicher Haftung geschützt.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Nach § 5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die für Beschäftigte mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. Seit 2013 sind auch psychische Belastungen zwingend einzubeziehen.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Arbeitsplatzanalyse
Begehung und Erfassung aller Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Stoffe — vor Ort bei Ihnen im Betrieb.
Gefährdungsermittlung
Systematische Identifikation aller Gefährdungen: mechanisch, elektrisch, chemisch, biologisch, psychisch, ergonomisch.
Risikobewertung
Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß — priorisierte Maßnahmenliste.
Maßnahmenableitung
Konkrete Schutzmaßnahmen nach TOP-Prinzip (Technisch vor Organisatorisch vor Persönlich).
Dokumentation
Digital im AVP-System geführt — jederzeit abrufbar, revisionssicher, auditfähig.
Wirksamkeitskontrolle
Regelmäßige Überprüfung: Haben die Maßnahmen die Gefährdung tatsächlich reduziert?
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Rechtssichere Dokumentation nach § 5 & § 6 ArbSchG
- Inkl. psychischer Gefährdungsbeurteilung
- Digitale Vorlagen statt Papierchaos
- Branchenspezifische Musterlösungen
- Auditfähig bei BG- und Behördenprüfungen
- Regelmäßige Aktualisierung inklusive
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Vorbereitung
Analyse bestehender Dokumente, Fragebogen zur Vorerhebung.
Betriebsbegehung
Systematische Arbeitsplatzerfassung gemeinsam mit Sifa und Betriebsarzt.
Bewertung & Maßnahmen
Bewertung der Gefährdungen, Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen.
Dokumentation & Übergabe
Erstellung der vollständigen Gefährdungsbeurteilung im digitalen System.
Gut zu wissen
Gefährdungsbeurteilung: Umfang, Aktualisierung, Dokumentation
Wer muss — und wie oft?
Die Pflicht trifft jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von Branche und Größe. Eine feste Frist nennt das Arbeitsschutzgesetz nicht. Zu aktualisieren ist immer dann, wenn sich etwas ändert: neue Arbeitsmittel oder Verfahren, Umbauten, veränderte Arbeitsorganisation, nach Unfällen oder Beinaheunfällen. In der Praxis hat sich eine turnusmäßige Überprüfung bewährt, damit die Beurteilung nicht unbemerkt veraltet.
Was hineingehört
Erfasst werden mechanische, elektrische, chemische, biologische, thermische und ergonomische Gefährdungen ebenso wie Lärm, Vibration und — seit 2013 zwingend — psychische Belastungen. Fehlt der psychische Anteil, ist die Gefährdungsbeurteilung unvollständig. Zu jeder Gefährdung gehören abgeleitete Maßnahmen, eine Zuständigkeit, eine Frist und die Kontrolle der Wirksamkeit.
Häufige Fehler in der Praxis
Eine Mustervorlage wird ohne Betriebsbezug übernommen. Maßnahmen werden festgelegt, aber nie auf Wirksamkeit geprüft. Die Dokumentation nach § 6 ArbSchG fehlt oder liegt nur als loser Zettelstapel vor. Damit ist die Beurteilung im Schadensfall praktisch wertlos.
Häufige Fragen
Gefährdungsbeurteilung — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Bei wesentlichen Änderungen sofort — Neue Arbeitsmittel, neue Stoffe, Unfälle, Rechtsänderungen. Als Faustregel: jährliche Überprüfung.
Passende Leistungen
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Arbeitssicherheit
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchenexpertise.
Psychische Belastungen
Seit 2013 sind psychische Belastungen zwingender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Wir helfen Ihnen, sie systematisch zu erheben, zu bewerten und wirksame Maßnahmen daraus abzuleiten.
Arbeitsmedizin
Unsere Betriebsärzte betreuen Ihr Unternehmen gemäß Arbeitsmedizinverordnung (ArbMedVV) und DGUV Vorschrift 2 — von der Pflichtvorsorge bis zur psychischen Gesundheitsberatung.
Interesse an Gefährdungsbeurteilung?
Unverbindliches Erstgespräch — wir sehen uns Ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung an und sagen Ihnen ehrlich, was fehlt und was bleiben kann.