Nach § 5 ArbSchG

Gefährdungsbeurteilung — rechtssicher erstellt.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Wir erstellen sie systematisch für alle Arbeitsplätze Ihres Betriebs — von physischen Gefährdungen über Gefahrstoffe bis zu psychischen Belastungen.

Unsere Gefährdungsbeurteilungen sind rechtssicher dokumentiert, auditfähig und werden regelmäßig aktualisiert. Bei BG-Revisionen sind Sie damit auf der sicheren Seite — und bei Arbeitsunfällen vor persönlicher Haftung geschützt.

Gefährdungsbeurteilung erstellen – ARGA
Nach § 5 ArbSchG
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Nach § 5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die für Beschäftigte mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen. Seit 2013 sind auch psychische Belastungen zwingend einzubeziehen.

§ 5 ArbSchG§ 6 ArbSchG (Dokumentation)BetrSichVGefStoffV

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Gefährdungsbeurteilung – Leistung von ARGA in der Praxis

Arbeitsplatzanalyse

Begehung und Erfassung aller Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Stoffe — vor Ort bei Ihnen im Betrieb.

Gefährdungsermittlung

Systematische Identifikation aller Gefährdungen: mechanisch, elektrisch, chemisch, biologisch, psychisch, ergonomisch.

Risikobewertung

Bewertung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß — priorisierte Maßnahmenliste.

Maßnahmenableitung

Konkrete Schutzmaßnahmen nach TOP-Prinzip (Technisch vor Organisatorisch vor Persönlich).

Dokumentation

Digital im AVP-System geführt — jederzeit abrufbar, revisionssicher, auditfähig.

Wirksamkeitskontrolle

Regelmäßige Überprüfung: Haben die Maßnahmen die Gefährdung tatsächlich reduziert?

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Rechtssichere Dokumentation nach § 5 & § 6 ArbSchG
  • Inkl. psychischer Gefährdungsbeurteilung
  • Digitale Vorlagen statt Papierchaos
  • Branchenspezifische Musterlösungen
  • Auditfähig bei BG- und Behördenprüfungen
  • Regelmäßige Aktualisierung inklusive

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Vorbereitung

Analyse bestehender Dokumente, Fragebogen zur Vorerhebung.

02

Betriebsbegehung

Systematische Arbeitsplatzerfassung gemeinsam mit Sifa und Betriebsarzt.

03

Bewertung & Maßnahmen

Bewertung der Gefährdungen, Ableitung konkreter Schutzmaßnahmen.

04

Dokumentation & Übergabe

Erstellung der vollständigen Gefährdungsbeurteilung im digitalen System.

Gut zu wissen

Gefährdungsbeurteilung: Umfang, Aktualisierung, Dokumentation

Wer muss — und wie oft?

Die Pflicht trifft jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von Branche und Größe. Eine feste Frist nennt das Arbeitsschutzgesetz nicht. Zu aktualisieren ist immer dann, wenn sich etwas ändert: neue Arbeitsmittel oder Verfahren, Umbauten, veränderte Arbeitsorganisation, nach Unfällen oder Beinaheunfällen. In der Praxis hat sich eine turnusmäßige Überprüfung bewährt, damit die Beurteilung nicht unbemerkt veraltet.

Was hineingehört

Erfasst werden mechanische, elektrische, chemische, biologische, thermische und ergonomische Gefährdungen ebenso wie Lärm, Vibration und — seit 2013 zwingend — psychische Belastungen. Fehlt der psychische Anteil, ist die Gefährdungsbeurteilung unvollständig. Zu jeder Gefährdung gehören abgeleitete Maßnahmen, eine Zuständigkeit, eine Frist und die Kontrolle der Wirksamkeit.

Häufige Fehler in der Praxis

Eine Mustervorlage wird ohne Betriebsbezug übernommen. Maßnahmen werden festgelegt, aber nie auf Wirksamkeit geprüft. Die Dokumentation nach § 6 ArbSchG fehlt oder liegt nur als loser Zettelstapel vor. Damit ist die Beurteilung im Schadensfall praktisch wertlos.

Häufige Fragen

Gefährdungsbeurteilung — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Bei wesentlichen Änderungen sofort — Neue Arbeitsmittel, neue Stoffe, Unfälle, Rechtsänderungen. Als Faustregel: jährliche Überprüfung.

Interesse an Gefährdungsbeurteilung?

Unverbindliches Erstgespräch — wir sehen uns Ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung an und sagen Ihnen ehrlich, was fehlt und was bleiben kann.