Nach ASiG & DGUV Vorschrift 2

Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bundesweit.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchenexpertise.

Unsere Fachkräfte übernehmen die komplette sicherheitstechnische Betreuung: Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, rechtssichere Dokumentation, Unterweisungen und die Beratung Ihrer Führungskräfte — zuverlässig, regional erreichbar und kostentransparent.

Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) – ARGA
Nach ASiG & DGUV Vorschrift 2
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Nach § 5 ASiG ist jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die konkreten Einsatzzeiten regelt die DGUV Vorschrift 2 – abhängig von Branche und Betriebsgröße. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder und persönliche Haftungsrisiken.

§ 5 ASiG§ 3 ArbSchGDGUV Vorschrift 2DGUV Vorschrift 1

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Arbeitssicherheit – Leistung von ARGA in der Praxis

Gefährdungsbeurteilung

Systematische Beurteilung aller Arbeitsplätze — physisch, chemisch, psychisch. Rechtssichere Dokumentation und regelmäßige Aktualisierung.

Unterweisungen

Vorbereitung und Durchführung jährlicher Unterweisungen nach § 12 ArbSchG — analog oder online.

Beratung der Führungskräfte

Schulung von Vorgesetzten zu ihren Arbeitsschutzpflichten, Unterstützung in Arbeitsschutzausschüssen.

Unfalluntersuchung

Analyse von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, Ableitung präventiver Maßnahmen, Unterstützung bei BG-Meldungen.

Dokumentation

Digital geführtes Arbeitsschutz-Verwaltungs-Programm (AVP) — alle Nachweise jederzeit abrufbar.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Rechtssichere Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
  • Persönlicher Ansprechpartner mit Branchenkenntnis
  • Bundesweit verfügbar – kurze Reaktionszeiten
  • Vertretung bei Urlaub oder Krankheit im Netzwerk
  • 24/7 Notruf-Erreichbarkeit im akuten Fall
  • Transparente Abrechnung nach DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Kostenfreies Erstgespräch

Wir analysieren Ihren Bedarf, Mitarbeiterzahl und Branche — vor Ort oder per Video.

02

Individuelles Angebot

Sie erhalten ein maßgeschneidertes Angebot auf Basis der DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten.

03

Start der Betreuung

Bestellung der Sifa, Übergabe, erste Begehung und Gefährdungsbeurteilung.

04

Laufende Betreuung

Regelmäßige Begehungen, Updates, jährliche Arbeitsschutzjahresberichte.

Gut zu wissen

Sifa bestellen: Pflicht, Umfang und typische Fehler

Ab wann gilt die Pflicht?

Ab dem ersten Beschäftigten. § 5 ASiG kennt keine Untergrenze — auch ein Betrieb mit einer einzigen Teilzeitkraft muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Wie viele Einsatzstunden anfallen, ergibt sich aus der DGUV Vorschrift 2: maßgeblich sind die Betreuungsgruppe der Branche und die Zahl der Beschäftigten. Betriebe bis 50 Beschäftigte können statt der Regelbetreuung das Unternehmermodell wählen.

Wovon der Aufwand abhängt

Der Betreuungsumfang folgt der Einsatzzeit aus der DGUV Vorschrift 2, nicht einem Pauschaltarif. Eine Verwaltung mit 30 Beschäftigten liegt deutlich unter einem Metallbetrieb gleicher Größe. Hinzu kommen einmalige Positionen wie die Ersterstellung der Gefährdungsbeurteilung. Wir weisen die Einsatzzeit im Angebot offen aus, damit nachvollziehbar bleibt, wofür Sie zahlen.

Häufige Fehler in der Praxis

Die Bestellung erfolgt mündlich statt schriftlich. Einsatzzeiten werden vereinbart, aber nicht dokumentiert. Der Arbeitsschutzausschuss tagt seltener als vorgeschrieben. Genau das fällt bei einer Revision der Berufsgenossenschaft zuerst auf — und lässt sich mit sauberer Dokumentation ohne Mehraufwand vermeiden.

Häufige Fragen

Arbeitssicherheit — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Eine Sifa berät den Arbeitgeber zu Arbeitsschutz, erstellt Gefährdungsbeurteilungen, führt Begehungen durch, unterstützt bei Unterweisungen und dokumentiert alle Maßnahmen rechtssicher.

Interesse an Arbeitssicherheit?

Unverbindliches Erstgespräch — wir ermitteln Ihre Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 und nennen Ihnen den Betreuungsaufwand, bevor Sie sich entscheiden.