Seit 2013 verpflichtend

Psychische Belastungen erkennen & reduzieren.

Seit 2013 sind psychische Belastungen zwingender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG). Wir helfen Ihnen, sie systematisch zu erheben, zu bewerten und wirksame Maßnahmen daraus abzuleiten.

Mit validierten Erhebungsmethoden oder moderierten Workshops analysieren wir Arbeitsintensität, soziale Beziehungen, Arbeitsorganisation und Umgebungsfaktoren — anonym, vertraulich und mit klar umsetzbaren Handlungsempfehlungen.

Psychische Gefährdungsbeurteilung – ARGA
Seit 2013 verpflichtend
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Seit Oktober 2013 sind psychische Belastungen laut § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtend in die Gefährdungsbeurteilung aufzunehmen. Fehlt dieser Teil, ist die GBU unvollständig und rechtswidrig. Die Berufsgenossenschaften prüfen gezielt auf diesen Aspekt.

§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchGDGUV Vorschrift 2ASR V3 (Klima)

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Psychische Belastungen – Leistung von ARGA in der Praxis

Anonyme Mitarbeiterbefragung

Erhebung mit validierten Instrumenten — wissenschaftlich fundiert, anonymisiert.

Moderierte Workshops

In kleineren Teams oder bei qualitativen Themen: moderierte Dialogworkshops mit strukturierter Auswertung.

Auswertung & Bericht

Klar verständlicher Ergebnisbericht mit Belastungskarte, Hotspots und Vergleich zu Branchenbenchmarks.

Maßnahmenableitung

Konkrete, umsetzbare Maßnahmen — von Führungsschulungen über Arbeitszeitgestaltung bis Einzelcoaching.

Wirksamkeitskontrolle

Nach 12 Monaten erneute Messung — haben die Maßnahmen gewirkt?

Betriebsratsbeteiligung

Wir beziehen Betriebsrat und Führungskräfte von Anfang an ein — gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Validierte, wissenschaftlich fundierte Methoden
  • Anonymität & Vertraulichkeit garantiert
  • Betriebsrats- und Führungskräfte-Einbindung
  • Klar umsetzbare Maßnahmen statt leerer Berichte
  • Branchenbenchmark für Einordnung
  • Rechtssichere Dokumentation

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Konzeption

Abstimmung der Methode (quantitativ/qualitativ), Einbindung Betriebsrat.

02

Erhebung

Durchführung anonymer Befragungen oder Workshops — digital oder vor Ort.

03

Auswertung & Report

Ergebnisbericht mit Hotspots, Vergleichswerten, Handlungsbedarf.

04

Maßnahmen & Re-Check

Umsetzung der Maßnahmen, Wirksamkeitsprüfung nach 12 Monaten.

Gut zu wissen

Psychische Belastungen: Was beurteilt wird — und was nicht

Bewertet werden Bedingungen, nicht Personen

Gegenstand der Beurteilung ist nie die psychische Verfassung einzelner Beschäftigter, sondern die Arbeit selbst. Betrachtet werden Arbeitsinhalt und Aufgabe, Arbeitsorganisation einschließlich Arbeitszeit, soziale Beziehungen zu Vorgesetzten und Kolleginnen, die Arbeitsumgebung sowie neue Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten und ständige Erreichbarkeit. Dieses Missverständnis auszuräumen ist meist der erste Schritt zu einer offenen Beteiligung.

Beteiligung und Anonymität

Die Auswahl des Erhebungsverfahrens ist in Betrieben mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig — eine frühzeitige Einbindung erspart spätere Konflikte. Bei kleinen Auswertungseinheiten ist Anonymität technisch schnell nicht mehr gegeben; deshalb werden Ergebnisse erst ab einer Mindestgruppengröße ausgewiesen. Ohne glaubwürdige Anonymität sinkt die Beteiligung, und die Erhebung verliert ihren Wert.

Häufige Fehler in der Praxis

Es wird befragt, aber es folgen keine Maßnahmen — die nächste Befragung findet dann kaum noch Teilnehmende. Ergebnisse werden nicht zurückgespiegelt. Und die psychische Gefährdungsbeurteilung wird als einmaliges Projekt behandelt statt als Teil der regulären Gefährdungsbeurteilung.

Häufige Fragen

Psychische Belastungen — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Ja — seit 2013 verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.

Beratung an Psychische Belastungen?

Unverbindliches Erstgespräch — wir zeigen Ihnen ein Verfahren, das zur Größe Ihres Betriebs passt, und begleiten Sie von der Erhebung bis zur Wirksamkeitskontrolle.