Strukturierte Notfall-Vorsorge
Notfall-Organisation, die Leben rettet.
Ein strukturiertes Notfallmanagement entscheidet im Ernstfall über Leben und Tod. Wir helfen Ihnen, betriebliche Notfallpläne zu erstellen, Ersthelfer auszubilden und Ihre Rettungsketten zu trainieren — individuell zugeschnitten auf Ihren Betrieb.
Von der Fluchtwegplanung über AED-Beratung bis zur vollständigen Räumungsübung: ARGA baut Ihr Notfall-System auf — rechtssicher, wirksam und mit 24/7 Notruf-Erreichbarkeit bei akuten Fällen.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Nach § 10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV Vorschrift 1 muss der Arbeitgeber Maßnahmen für Notfälle treffen und eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern benennen. Mindestens 5 % der Beschäftigten (Verwaltung) bzw. 10 % (sonstige Betriebe) müssen als Ersthelfer ausgebildet sein.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Notfallplan
Erstellung eines betrieblichen Notfallplans mit Alarmierungsketten, Zuständigkeiten und Handlungsanweisungen.
Ersthelfer-Ausbildung
Ausbildung und Fortbildung von Ersthelfern — nach DGUV Vorschrift 1, alle 2 Jahre auffrischen.
Evakuierungshelfer
Zusätzlich zu Ersthelfern: Schulung von Evakuierungshelfern für geordnete Räumung.
Räumungsübungen
Planung, Durchführung und Auswertung von Räumungsübungen mit Maßnahmen zur Verbesserung.
AED-Beratung
Empfehlung zu Standort, Anschaffung und Einweisung in Defibrillatoren (AED) für Ihren Betrieb.
24/7 Notruf
Bei akuten Arbeitsunfällen oder Krisensituationen — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Rechtssicherer Notfallplan für Ihren Betrieb
- Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1
- Praktische Räumungsübungen
- AED-Beratung für Hochrisiko-Bereiche
- 24/7 Notruf-Erreichbarkeit inklusive
- Schulung aller Führungskräfte zu Krisenkommunikation
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Analyse
Ist-Analyse der bestehenden Notfallvorsorge und Identifikation von Lücken.
Planerstellung
Ausarbeitung des individuellen Notfallplans und der Alarmierungskette.
Schulung & Übung
Ausbildung Ersthelfer, Evakuierungshelfer, Räumungsübungen.
Laufende Betreuung
Regelmäßige Auffrischung, Aktualisierung, 24/7 Notruf.
Gut zu wissen
Ersthelfer, Alarmierung und Räumungsübungen
Wie viele Ersthelfer vorgeschrieben sind
In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein, in sonstigen Betrieben mindestens 10 %. Die Ausbildung ist alle zwei Jahre aufzufrischen, sonst erlischt der Status. Wie bei den Brandschutzhelfern gilt: Die Quote muss zu jeder Betriebszeit erfüllt sein, nicht nur im Jahresmittel.
Was in den Notfallplan gehört
Alarmierungswege mit aktuellen Rufnummern und benannten Verantwortlichen, Flucht- und Rettungswege mit Sammelplatz, die Regelung für Erste Hilfe und Ersthelfereinsatz, Zuständigkeiten für Betriebsstörungen sowie die Kommunikation nach außen. Entscheidend ist, dass der Plan aktuell bleibt und die genannten Personen tatsächlich noch im Betrieb sind.
Häufige Fehler in der Praxis
Die Alarmierungskette enthält Nummern ausgeschiedener Kolleginnen. Räumungsübungen unterbleiben über Jahre, sodass im Ernstfall niemand den Sammelplatz kennt. Aushänge zur Ersten Hilfe hängen an Stellen, die im Notfall niemand ansteuert. Eine Übung pro Jahr deckt solche Lücken zuverlässig auf.
Häufige Fragen
Notfall-Organisation — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Mind. 5 % (Verwaltung) oder 10 % (sonstige Betriebe) — DGUV Vorschrift 1.
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Bedarfsschulungen
Jeder Betrieb hat im Arbeitsschutz spezifische Risiken und Anforderungen. Unsere Bedarfsschulungen sind exakt auf Ihre Situation zugeschnitten — von Gabelstapler-Ausbildung über Leiter- und Tritt-Schulung bis zu Gefahrstoff- oder PSA-Unterweisungen.
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Unverbindliches Erstgespräch — wir sehen uns Ihre bestehende Notfallorganisation an und ergänzen gezielt das, was im Ernstfall fehlen würde.