Nach DGUV Info 205-023 & ASR A2.2

Brandschutz, der Menschen schützt.

Vom gestellten Brandschutzbeauftragten über die Brandschutzhelfer-Ausbildung bis zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen — ARGA bietet das komplette Spektrum des betrieblichen Brandschutzes.

Unsere Schulungen nach DGUV Information 205-023 finden bei Ihnen vor Ort statt, mit praktischen Löschübungen und realistischen Szenarien. Auch Brandschutzordnungen nach DIN 14096 erstellen wir rechtssicher für Ihren Betrieb.

Brandschutz & Brandschutzhelfer-Ausbildung – ARGA
Nach DGUV Info 205-023 & ASR A2.2
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 muss jeder Arbeitgeber Brandschutzhelfer in ausreichender Anzahl benennen und ausbilden — mindestens 5 % der Beschäftigten. Zusätzlich sind Flucht- und Rettungspläne sowie bei bestimmten Betriebstypen ein Brandschutzbeauftragter Pflicht.

§ 10 ArbSchGASR A2.2DGUV Information 205-023DIN 14096 (Brandschutzordnung)

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Brandschutz – Leistung von ARGA in der Praxis

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV Info 205-023 mit realen Löschübungen. Dauer: 1 Tag.

Externer Brandschutzbeauftragter

Wir stellen Ihnen einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie — fachlich umfassend und arbeitgeberberatend.

Brandschutzordnung

Erstellung der Teile A, B und C nach DIN 14096 für Ihren Betrieb.

Flucht- & Rettungspläne

Fachgerechte Erstellung nach DIN ISO 23601 mit Aushang und Einweisung.

Räumungsübungen

Planung, Durchführung und Auswertung betrieblicher Räumungsübungen.

Brandschutz-Check

Begehung und Bewertung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Rechtssichere Ausbildung nach DGUV 205-023
  • Praktische Löschübungen direkt vor Ort
  • Inhouse oder in unseren Räumen
  • Zertifikat für jeden Teilnehmer
  • Individuelle Brandschutzordnungen statt Standard-Vorlagen
  • Kombinierbar mit Erste-Hilfe-Schulung

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Bedarfsermittlung

Wie viele Brandschutzhelfer brauchen Sie (min. 5 %)? Vor Ort oder online?

02

Terminplanung

Flexible Termine — auch abends oder am Wochenende möglich.

03

Schulung

Theorie + Praxis mit realen Feuerlöschern (1 Tag pro Gruppe).

04

Zertifizierung & Auffrischung

Teilnehmerzertifikate, Erinnerung an Auffrischung nach 2-5 Jahren.

Gut zu wissen

Brandschutzhelfer: Anzahl, Auffrischung, Abgrenzung

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung liegt die Zahl höher. Entscheidend ist ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Quote muss zu jeder Betriebszeit erfüllt sein. Wer Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit einrechnet, kommt regelmäßig auf deutlich mehr als 5 % ausgebildete Personen.

Wie oft aufgefrischt werden muss

Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Wiederholung im Abstand von drei bis fünf Jahren. Ändern sich bauliche Gegebenheiten, Nutzung oder Löschmitteltechnik, ist eine frühere Auffrischung sinnvoll. Die Ausbildung umfasst neben der Theorie zwingend praktische Löschübungen.

Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter?

Der Brandschutzhelfer bekämpft Entstehungsbrände und unterstützt die Räumung — eine Aufgabe für viele Beschäftigte. Der Brandschutzbeauftragte ist eine Funktion mit eigener, mehrtägiger Qualifikation, die den Betrieb organisatorisch im Brandschutz berät. Beides ersetzt einander nicht.

Häufige Fragen

Brandschutz — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Nach ASR A2.2 mindestens 5 % der Beschäftigten — bei erhöhter Brandgefährdung entsprechend mehr.

Interesse an Brandschutz?

Unverbindliches Erstgespräch — wir ermitteln, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Betrieb tatsächlich braucht, und planen die Ausbildung um Ihren Betriebsablauf herum.