Nach DGUV Info 205-023 & ASR A2.2
Brandschutz, der Menschen schützt.
Vom gestellten Brandschutzbeauftragten über die Brandschutzhelfer-Ausbildung bis zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen — ARGA bietet das komplette Spektrum des betrieblichen Brandschutzes.
Unsere Schulungen nach DGUV Information 205-023 finden bei Ihnen vor Ort statt, mit praktischen Löschübungen und realistischen Szenarien. Auch Brandschutzordnungen nach DIN 14096 erstellen wir rechtssicher für Ihren Betrieb.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 muss jeder Arbeitgeber Brandschutzhelfer in ausreichender Anzahl benennen und ausbilden — mindestens 5 % der Beschäftigten. Zusätzlich sind Flucht- und Rettungspläne sowie bei bestimmten Betriebstypen ein Brandschutzbeauftragter Pflicht.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Brandschutzhelfer-Ausbildung
Theoretische und praktische Ausbildung nach DGUV Info 205-023 mit realen Löschübungen. Dauer: 1 Tag.
Externer Brandschutzbeauftragter
Wir stellen Ihnen einen qualifizierten Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie — fachlich umfassend und arbeitgeberberatend.
Brandschutzordnung
Erstellung der Teile A, B und C nach DIN 14096 für Ihren Betrieb.
Flucht- & Rettungspläne
Fachgerechte Erstellung nach DIN ISO 23601 mit Aushang und Einweisung.
Räumungsübungen
Planung, Durchführung und Auswertung betrieblicher Räumungsübungen.
Brandschutz-Check
Begehung und Bewertung des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Rechtssichere Ausbildung nach DGUV 205-023
- Praktische Löschübungen direkt vor Ort
- Inhouse oder in unseren Räumen
- Zertifikat für jeden Teilnehmer
- Individuelle Brandschutzordnungen statt Standard-Vorlagen
- Kombinierbar mit Erste-Hilfe-Schulung
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Bedarfsermittlung
Wie viele Brandschutzhelfer brauchen Sie (min. 5 %)? Vor Ort oder online?
Terminplanung
Flexible Termine — auch abends oder am Wochenende möglich.
Schulung
Theorie + Praxis mit realen Feuerlöschern (1 Tag pro Gruppe).
Zertifizierung & Auffrischung
Teilnehmerzertifikate, Erinnerung an Auffrischung nach 2-5 Jahren.
Gut zu wissen
Brandschutzhelfer: Anzahl, Auffrischung, Abgrenzung
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung liegt die Zahl höher. Entscheidend ist ein Punkt, der oft übersehen wird: Die Quote muss zu jeder Betriebszeit erfüllt sein. Wer Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit einrechnet, kommt regelmäßig auf deutlich mehr als 5 % ausgebildete Personen.
Wie oft aufgefrischt werden muss
Die DGUV Information 205-023 empfiehlt eine Wiederholung im Abstand von drei bis fünf Jahren. Ändern sich bauliche Gegebenheiten, Nutzung oder Löschmitteltechnik, ist eine frühere Auffrischung sinnvoll. Die Ausbildung umfasst neben der Theorie zwingend praktische Löschübungen.
Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter?
Der Brandschutzhelfer bekämpft Entstehungsbrände und unterstützt die Räumung — eine Aufgabe für viele Beschäftigte. Der Brandschutzbeauftragte ist eine Funktion mit eigener, mehrtägiger Qualifikation, die den Betrieb organisatorisch im Brandschutz berät. Beides ersetzt einander nicht.
Häufige Fragen
Brandschutz — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Nach ASR A2.2 mindestens 5 % der Beschäftigten — bei erhöhter Brandgefährdung entsprechend mehr.
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Unverbindliches Erstgespräch — wir ermitteln, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Betrieb tatsächlich braucht, und planen die Ausbildung um Ihren Betriebsablauf herum.