DSGVO & BDSG

Externer Datenschutzbeauftragter — rechtssicher & unabhängig.

Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) übernehmen wir die DSGVO-konforme Betreuung Ihres Unternehmens. Unsere TÜV-zertifizierten Fachleute kennen sich in DSGVO, BDSG und sektorspezifischen Regelungen aus.

Wir übernehmen das Verarbeitungsverzeichnis, schulen Ihre Mitarbeiter, führen Datenschutz-Folgenabschätzungen durch und sind Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene — planbar zu festen Monatspauschalen.

Externer Datenschutzbeauftragter – ARGA
DSGVO & BDSG
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Nach § 38 BDSG muss ein DSB bestellt werden, wenn mind. 20 Personen regelmäßig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Art. 37 DSGVO fordert zusätzlich einen DSB bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten. Verstöße können mit bis zu 20 Mio. € bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Art. 37-39 DSGVO§ 38 BDSGTTDSGArt. 35 DSGVO (DSFA)

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Datenschutz – Leistung von ARGA in der Praxis

DSB-Funktion

Bestellung als externer DSB mit Meldung bei der Aufsichtsbehörde und weisungsfreier Arbeit.

Verarbeitungsverzeichnis

Aufbau und laufende Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO.

Datenschutz-Folgenabschätzung

DSFA für Hochrisiko-Verarbeitungen (KI, Videoüberwachung, Profiling) nach Art. 35 DSGVO.

Mitarbeiterschulungen

Regelmäßige Schulungen — online oder vor Ort. Sensibilisierung auf aktuelle Risiken.

Datenschutzaudit

Jährliches Audit mit Bericht — Check aller Prozesse, Maßnahmen, Lückenanalyse.

Behördenkommunikation

Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, Betroffenenanfragen und Datenpanne-Meldungen.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
  • Planbare Monatspauschale statt Stundenabrechnung
  • Interessenskonflikte ausgeschlossen (extern)
  • Brancheninfo-Service inkludiert
  • Rechtsschutzversicherung im Hintergrund
  • Kombinierbar mit IT-Sicherheitsberatung

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Bestandsaufnahme

Aufnahme aller Verarbeitungstätigkeiten, bestehenden Prozesse und Risiken.

02

Roadmap & Bestellung

Priorisierter Maßnahmenplan und formale Bestellung mit Behördenmeldung.

03

Laufende Betreuung

Monatliche Ansprechpartnerschaft, quartalsweise Audits, jährlicher Gesamtbericht.

Gut zu wissen

Wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist

Die Schwelle von 20 Personen

Nach § 38 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Gezählt werden Köpfe, nicht Vollzeitstellen: Teilzeitkräfte, Aushilfen und Werkstudierende zählen voll mit. Wer regelmäßig am Rechner mit Kunden-, Bewerber- oder Beschäftigtendaten arbeitet, fällt darunter — das betrifft in vielen Betrieben mehr Personen als zunächst vermutet.

Bestellpflicht unabhängig von der Zahl

Art. 37 DSGVO verlangt einen Datenschutzbeauftragten auch unterhalb dieser Schwelle, wenn die Kerntätigkeit in umfangreicher regelmäßiger Überwachung besteht oder besondere Kategorien personenbezogener Daten — etwa Gesundheitsdaten — umfangreich verarbeitet werden. Ebenso, wenn Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erfordern.

Intern oder extern?

Ein interner Datenschutzbeauftragter darf sich nicht selbst kontrollieren. Geschäftsführung, IT-Leitung und Personalleitung scheiden wegen des Interessenkonflikts aus. Hinzu kommt der besondere Kündigungsschutz interner Beauftragter. Eine externe Bestellung vermeidet beide Punkte und ist gerade für kleinere Unternehmen der einfachere Weg.

Häufige Fragen

Datenschutz — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Ab 20 Personen mit regelmäßiger Datenverarbeitung (§ 38 BDSG) oder bei sensiblen Daten (Art. 37 DSGVO).

Interesse an Datenschutz?

Unverbindliches Erstgespräch — wir klären zunächst, ob für Ihr Unternehmen überhaupt eine Bestellpflicht besteht, und leiten daraus die nächsten Schritte ab.