DSGVO & BDSG
Externer Datenschutzbeauftragter — rechtssicher & unabhängig.
Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) übernehmen wir die DSGVO-konforme Betreuung Ihres Unternehmens. Unsere TÜV-zertifizierten Fachleute kennen sich in DSGVO, BDSG und sektorspezifischen Regelungen aus.
Wir übernehmen das Verarbeitungsverzeichnis, schulen Ihre Mitarbeiter, führen Datenschutz-Folgenabschätzungen durch und sind Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene — planbar zu festen Monatspauschalen.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Nach § 38 BDSG muss ein DSB bestellt werden, wenn mind. 20 Personen regelmäßig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Art. 37 DSGVO fordert zusätzlich einen DSB bei umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten. Verstöße können mit bis zu 20 Mio. € bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

DSB-Funktion
Bestellung als externer DSB mit Meldung bei der Aufsichtsbehörde und weisungsfreier Arbeit.
Verarbeitungsverzeichnis
Aufbau und laufende Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO.
Datenschutz-Folgenabschätzung
DSFA für Hochrisiko-Verarbeitungen (KI, Videoüberwachung, Profiling) nach Art. 35 DSGVO.
Mitarbeiterschulungen
Regelmäßige Schulungen — online oder vor Ort. Sensibilisierung auf aktuelle Risiken.
Datenschutzaudit
Jährliches Audit mit Bericht — Check aller Prozesse, Maßnahmen, Lückenanalyse.
Behördenkommunikation
Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, Betroffenenanfragen und Datenpanne-Meldungen.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte
- Planbare Monatspauschale statt Stundenabrechnung
- Interessenskonflikte ausgeschlossen (extern)
- Brancheninfo-Service inkludiert
- Rechtsschutzversicherung im Hintergrund
- Kombinierbar mit IT-Sicherheitsberatung
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Bestandsaufnahme
Aufnahme aller Verarbeitungstätigkeiten, bestehenden Prozesse und Risiken.
Roadmap & Bestellung
Priorisierter Maßnahmenplan und formale Bestellung mit Behördenmeldung.
Laufende Betreuung
Monatliche Ansprechpartnerschaft, quartalsweise Audits, jährlicher Gesamtbericht.
Gut zu wissen
Wann ein Datenschutzbeauftragter Pflicht ist
Die Schwelle von 20 Personen
Nach § 38 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, sobald in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Gezählt werden Köpfe, nicht Vollzeitstellen: Teilzeitkräfte, Aushilfen und Werkstudierende zählen voll mit. Wer regelmäßig am Rechner mit Kunden-, Bewerber- oder Beschäftigtendaten arbeitet, fällt darunter — das betrifft in vielen Betrieben mehr Personen als zunächst vermutet.
Bestellpflicht unabhängig von der Zahl
Art. 37 DSGVO verlangt einen Datenschutzbeauftragten auch unterhalb dieser Schwelle, wenn die Kerntätigkeit in umfangreicher regelmäßiger Überwachung besteht oder besondere Kategorien personenbezogener Daten — etwa Gesundheitsdaten — umfangreich verarbeitet werden. Ebenso, wenn Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erfordern.
Intern oder extern?
Ein interner Datenschutzbeauftragter darf sich nicht selbst kontrollieren. Geschäftsführung, IT-Leitung und Personalleitung scheiden wegen des Interessenkonflikts aus. Hinzu kommt der besondere Kündigungsschutz interner Beauftragter. Eine externe Bestellung vermeidet beide Punkte und ist gerade für kleinere Unternehmen der einfachere Weg.
Häufige Fragen
Datenschutz — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Ab 20 Personen mit regelmäßiger Datenverarbeitung (§ 38 BDSG) oder bei sensiblen Daten (Art. 37 DSGVO).
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Unverbindliches Erstgespräch — wir klären zunächst, ob für Ihr Unternehmen überhaupt eine Bestellpflicht besteht, und leiten daraus die nächsten Schritte ab.