Nach HinSchG & EU-Whistleblower-Richtlinie

Interne Meldestelle — rechtssicher betrieben.

Seit Dezember 2023 sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einzurichten. ARGA übernimmt diese Funktion als externer Dienstleister — unabhängig, vertraulich und gesetzeskonform.

Wir richten eine digitale Meldeplattform ein, nehmen Hinweise rechtssicher entgegen, prüfen sie und informieren über Folgemaßnahmen — bei Bedarf anonym. So schützen Sie Ihr Unternehmen vor Bußgeldern bis 50.000 € und externen Meldungen an Behörden.

Compliance & Interne Meldestelle (HinSchG) – ARGA
Nach HinSchG & EU-Whistleblower-Richtlinie
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Pflicht für Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Bei Nichteinrichtung drohen Bußgelder bis 20.000 €, bei Behinderung von Meldungen bis 50.000 € (§ 40 HinSchG).

HinSchGEU-Richtlinie 2019/1937§§ 39-40 HinSchG

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Compliance – Leistung von ARGA in der Praxis

Meldesystem

Digitale, sichere Meldeplattform — Mehrsprachig, anonym-fähig, DSGVO-konform.

Meldungsbearbeitung

Professionelle Erstbewertung, Prüfung, Abklärung durch qualifizierte Bearbeiter.

Kommunikation mit Hinweisgeber

Empfangsbestätigung binnen 7 Tagen, Folgemaßnahmen innerhalb 3 Monaten.

Dokumentation

Revisionssichere Dokumentation aller Meldungen unter Wahrung der Vertrauichkeit.

Schulung Ihrer Mitarbeiter

Informationsmaterial für Beschäftigte, Schulung von Führungskräften.

Compliance-Management

Darüber hinaus: Aufbau eines vollständigen Compliance-Management-Systems (CMS).

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Gesetzeskonform nach HinSchG
  • Unabhängige externe Stelle — geringere Hemmschwelle
  • Rechtssichere Bearbeitung durch Juristen
  • Mehrsprachige Meldeplattform
  • Reputationsschutz durch interne Erledigung
  • Integration in bestehende Compliance-Strukturen

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Setup

Einrichtung der digitalen Meldeplattform und Kommunikation an Mitarbeiter.

02

Meldungen bearbeiten

Wir nehmen alle eingehenden Meldungen entgegen und prüfen sie sorgfältig.

03

Rückmeldung

Kommunikation mit Hinweisgeber und Information über Folgemaßnahmen.

Gut zu wissen

Interne Meldestelle: Pflicht, Fristen, Vertraulichkeit

Ab wann und für wen

Die Pflicht zur internen Meldestelle greift ab 50 Beschäftigten. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten dürfen eine gemeinsame Meldestelle betreiben und sich die Ressourcen teilen — für Konzerne mit mehreren kleinen Gesellschaften ist das der praktikable Weg. Unabhängig von der Größe gelten Sonderregeln für Finanzdienstleister und weitere regulierte Branchen.

Die Fristen des HinSchG

Der Eingang einer Meldung ist der hinweisgebenden Person innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen. Spätestens drei Monate nach dieser Bestätigung muss eine Rückmeldung über ergriffene oder geplante Folgemaßnahmen erfolgen. Beide Fristen sind harte Vorgaben — ihre Einhaltung muss organisatorisch sichergestellt und nachweisbar sein.

Vertraulichkeit und Repressalienverbot

Die Identität der hinweisgebenden Person ist zu schützen und darf grundsätzlich nur den mit der Bearbeitung betrauten Personen bekannt werden. Benachteiligungen infolge einer Meldung sind verboten; im Streitfall gilt eine Beweislastumkehr zulasten des Arbeitgebers. Wer die Meldestelle nach außen vergibt, trennt sie zugleich von internen Abhängigkeiten.

Häufige Fragen

Compliance — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Seit Juli 2023 ab 250 Beschäftigten, seit Dezember 2023 ab 50 Beschäftigten (HinSchG).

Interesse an Compliance?

Unverbindliches Erstgespräch — wir prüfen, ob Sie unter das HinSchG fallen, und richten die Meldestelle so ein, dass Fristen und Vertraulichkeit gewahrt bleiben.