Nach § 823 BGB

Verkehrssicherungspflicht — rechtssicher erfüllt.

Jeder Betreiber eines Grundstücks, Gebäudes oder Parkplatzes hat eine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Sie erstreckt sich auf das Gebäude ebenso wie auf sämtliche Außenanlagen — Zuwege, Parkplätze, Grünflächen und Baumbestand. Bei Unfällen durch herabfallende Äste, vereiste Wege oder umkippende Regale droht persönliche Haftung.

Wir übernehmen die regelmäßige Prüfung Ihrer Liegenschaften: Baumkontrollen, Regalinspektionen, Winterdienst-Organisation, Parkplatzkontrolle. Alles fachgerecht dokumentiert und auditfähig.

Verkehrssicherungspflicht für Betriebe & Gebäude – ARGA
Nach § 823 BGB
Rechtssicher betreut

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Nach § 823 BGB hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück oder Gebäude Verkehrssicherungspflichten. Die einzelnen Pflichten ergeben sich aus Rechtsprechung und Fachnormen — bei Verstößen drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

§ 823 BGBDGUV Vorschrift 108-007 (Regale)FLL-BaumkontrollrichtlinienDIN 31051 (Instandhaltung)

Unsere Leistung im Detail

Was wir konkret für Sie tun

Verkehrssicherungspflicht – Leistung von ARGA in der Praxis

Baumkontrolle

Regelmäßige Baumkontrolle nach FLL-Richtlinien — mindestens jährlich, bei Risikobäumen häufiger.

Regalprüfung

Jährliche Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV 108-007 — Schwerlast- und Fachbodenregale.

Gebäudecheck

Prüfung auf Mängel an Dach, Fassade, Außentreppen, Geländern und Beleuchtung.

Winterdienst-Organisation

Erstellung eines Winterdienstplans mit Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten und Vertretungsregelung.

Parkplatz & Wege

Prüfung der Verkehrsflächen auf Unfallrisiken — Schlaglöcher, Beleuchtung, Markierungen.

Fenster, Türen, Tore

Prüfung elektrisch betriebener Tore, automatischer Türen und Fenster nach DGUV-Vorgaben.

Ihre Vorteile

Warum ARGA?

  • Umfassende Prüfung aller Liegenschaftsbereiche
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Schutz vor persönlicher Haftung
  • Fachlich zertifiziert (Baumkontrolleur, Regalprüfer)
  • Jahresinspektionen mit Erinnerungsservice
  • Schulung eigener Mitarbeiter für Eigenkontrolle

So läuft es ab

Ihr Weg mit ARGA

01

Bestandsaufnahme

Welche Liegenschaften? Welche Risikobereiche? Welche Prüfzyklen?

02

Prüfungen durchführen

Termingerechte Inspektionen — vor Ort oder digital.

03

Dokumentation & Maßnahmen

Prüfberichte mit Priorisierung und Erinnerung zur Folgeprüfung.

Gut zu wissen

Verkehrssicherungspflicht: Umfang, Delegation, Nachweis

Wie weit die Pflicht reicht

Im Gebäude betrifft sie Treppen, Geländer, Bodenbeläge, Beleuchtung, Türen und Tore sowie Regalanlagen, für die eine jährliche Prüfung vorgesehen ist. Draußen kommen die Außenanlagen hinzu: Zuwege und Parkplätze, Beleuchtung, Einfriedungen, Bäume nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien und der Winterdienst. Maßstab ist stets, welche Gefahren ein verständiger Betreiber erkennen und mit zumutbarem Aufwand abwenden kann.

Delegation entlastet nur teilweise

Einzelne Pflichten lassen sich vertraglich auf Hausmeisterdienste, Garten- oder Winterdienstleister übertragen. Die Verantwortung endet damit aber nicht: Wer delegiert, muss den Dienstleister sorgfältig auswählen, einweisen und stichprobenartig kontrollieren. Wird diese Überwachung versäumt, greift die Haftung wieder auf den Betreiber durch.

Warum die Dokumentation entscheidend ist

Im Schadensfall geht es regelmäßig um den Entlastungsbeweis: Der Betreiber muss zeigen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Ohne datierte Kontrollprotokolle, Mängellisten mit Fristen und Nachweise über die Abarbeitung lässt sich das nicht führen — auch dann nicht, wenn tatsächlich sorgfältig kontrolliert wurde. Ein Prüfkalender mit Wiedervorlage ist deshalb der eigentliche Kern dieser Leistung.

Häufige Fragen

Verkehrssicherungspflicht — Ihre Fragen, unsere Antworten.

Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.

Mind. jährlich, bei Risikobäumen (alt, krank, hohe Last) häufiger — FLL-Baumkontrollrichtlinien.

Interesse an Verkehrssicherungspflicht?

Unverbindliches Erstgespräch — wir nehmen Gebäude und Außenanlagen auf und erstellen einen Prüfkalender, der die wiederkehrenden Pflichten abbildet.