Nach § 823 BGB
Verkehrssicherungspflicht — rechtssicher erfüllt.
Jeder Betreiber eines Grundstücks, Gebäudes oder Parkplatzes hat eine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB. Sie erstreckt sich auf das Gebäude ebenso wie auf sämtliche Außenanlagen — Zuwege, Parkplätze, Grünflächen und Baumbestand. Bei Unfällen durch herabfallende Äste, vereiste Wege oder umkippende Regale droht persönliche Haftung.
Wir übernehmen die regelmäßige Prüfung Ihrer Liegenschaften: Baumkontrollen, Regalinspektionen, Winterdienst-Organisation, Parkplatzkontrolle. Alles fachgerecht dokumentiert und auditfähig.

Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage
Nach § 823 BGB hat der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück oder Gebäude Verkehrssicherungspflichten. Die einzelnen Pflichten ergeben sich aus Rechtsprechung und Fachnormen — bei Verstößen drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.
Unsere Leistung im Detail
Was wir konkret für Sie tun

Baumkontrolle
Regelmäßige Baumkontrolle nach FLL-Richtlinien — mindestens jährlich, bei Risikobäumen häufiger.
Regalprüfung
Jährliche Regalprüfung nach DIN EN 15635 und DGUV 108-007 — Schwerlast- und Fachbodenregale.
Gebäudecheck
Prüfung auf Mängel an Dach, Fassade, Außentreppen, Geländern und Beleuchtung.
Winterdienst-Organisation
Erstellung eines Winterdienstplans mit Zuständigkeiten, Dokumentationspflichten und Vertretungsregelung.
Parkplatz & Wege
Prüfung der Verkehrsflächen auf Unfallrisiken — Schlaglöcher, Beleuchtung, Markierungen.
Fenster, Türen, Tore
Prüfung elektrisch betriebener Tore, automatischer Türen und Fenster nach DGUV-Vorgaben.
Ihre Vorteile
Warum ARGA?
- Umfassende Prüfung aller Liegenschaftsbereiche
- Rechtssichere Dokumentation
- Schutz vor persönlicher Haftung
- Fachlich zertifiziert (Baumkontrolleur, Regalprüfer)
- Jahresinspektionen mit Erinnerungsservice
- Schulung eigener Mitarbeiter für Eigenkontrolle
So läuft es ab
Ihr Weg mit ARGA
Bestandsaufnahme
Welche Liegenschaften? Welche Risikobereiche? Welche Prüfzyklen?
Prüfungen durchführen
Termingerechte Inspektionen — vor Ort oder digital.
Dokumentation & Maßnahmen
Prüfberichte mit Priorisierung und Erinnerung zur Folgeprüfung.
Gut zu wissen
Verkehrssicherungspflicht: Umfang, Delegation, Nachweis
Wie weit die Pflicht reicht
Im Gebäude betrifft sie Treppen, Geländer, Bodenbeläge, Beleuchtung, Türen und Tore sowie Regalanlagen, für die eine jährliche Prüfung vorgesehen ist. Draußen kommen die Außenanlagen hinzu: Zuwege und Parkplätze, Beleuchtung, Einfriedungen, Bäume nach den FLL-Baumkontrollrichtlinien und der Winterdienst. Maßstab ist stets, welche Gefahren ein verständiger Betreiber erkennen und mit zumutbarem Aufwand abwenden kann.
Delegation entlastet nur teilweise
Einzelne Pflichten lassen sich vertraglich auf Hausmeisterdienste, Garten- oder Winterdienstleister übertragen. Die Verantwortung endet damit aber nicht: Wer delegiert, muss den Dienstleister sorgfältig auswählen, einweisen und stichprobenartig kontrollieren. Wird diese Überwachung versäumt, greift die Haftung wieder auf den Betreiber durch.
Warum die Dokumentation entscheidend ist
Im Schadensfall geht es regelmäßig um den Entlastungsbeweis: Der Betreiber muss zeigen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist. Ohne datierte Kontrollprotokolle, Mängellisten mit Fristen und Nachweise über die Abarbeitung lässt sich das nicht führen — auch dann nicht, wenn tatsächlich sorgfältig kontrolliert wurde. Ein Prüfkalender mit Wiedervorlage ist deshalb der eigentliche Kern dieser Leistung.
Häufige Fragen
Verkehrssicherungspflicht — Ihre Fragen, unsere Antworten.
Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, finden Sie weitere Antworten im FAQ-Bereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Mind. jährlich, bei Risikobäumen (alt, krank, hohe Last) häufiger — FLL-Baumkontrollrichtlinien.
Passende Leistungen
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
Spielplätze
Betreiber von Spielplätzen — Kommunen, Kita-Träger, Wohnungsgesellschaften, Hotels — haben Verkehrssicherungspflicht. Die Spielplatzprüfung nach DIN EN 1176 und DIN EN 1177 übernehmen wir als zertifizierte Sachkundige — für Spielgeräte, Fallschutzböden und das gesamte Spielplatzumfeld.
DGUV V3
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV zwingend vorgeschrieben. Wir führen diese Prüfungen durch befähigte Personen nach TRBS 1203 durch — vor Ort bei Ihnen und rechtssicher dokumentiert.
Arbeitssicherheit
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) betreuen wir Ihr Unternehmen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Ob Kleinbetrieb oder Konzern — ARGA stellt die passende Sifa mit der richtigen Branchenexpertise.
Interesse an Verkehrssicherungspflicht?
Unverbindliches Erstgespräch — wir nehmen Gebäude und Außenanlagen auf und erstellen einen Prüfkalender, der die wiederkehrenden Pflichten abbildet.