Bewusstsein und Atmung
Zustand prüfen, Notruf organisieren und die nächsten Schritte sicher einleiten.
ARGA Akademie · Fortbildung
Das eintägige Training frischt vorhandenes Wissen auf und macht Ihre Ersthelfenden durch viele praktische Übungen wieder handlungssicher.

9 UE
ein Präsenztag
Nachweis
ermächtigte Stelle
Praxisnah auffrischen
Die Teilnehmenden üben nicht nur einzelne Handgriffe, sondern vollständige Abläufe aus realistischen Notfallsituationen.
Zustand prüfen, Notruf organisieren und die nächsten Schritte sicher einleiten.
Herz-Lungen-Wiederbelebung und der Einsatz eines AED werden praktisch trainiert.
Blutungen versorgen, Wunden abdecken und verletzte Personen situationsgerecht betreuen.
Typische Anzeichen erkennen und bei akuten Notfällen angemessen reagieren.
Organisation im Betrieb
Nicht die Gesamtzahl auf dem Papier entscheidet, sondern die tatsächliche Anwesenheit an jedem Arbeitsort.
1 Person
bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten
5 %
in Verwaltung und Handel bei mehr als 20 Anwesenden
10 %
in sonstigen Betrieben bei mehr als 20 Anwesenden
Ausfälle mitplanen
Urlaub, Schichten und mehrere Standorte berücksichtigen.
Anerkannte Durchführung
Eine betriebliche Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung ist nur anerkannt, wenn sie durch eine von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Ausbildungsstelle durchgeführt wird.
Wir berücksichtigen diese Vorgabe bei der Organisation. Ihre Teilnehmenden erhalten den erforderlichen Nachweis für die betriebliche Dokumentation.
Informationen der DGUVNächste Fortbildung planen
Nennen Sie uns Teilnehmerzahl und Wunschort – wir klären die passende Durchführung.
Häufige Fragen
Betriebliche Ersthelfende werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Wird die Frist ausnahmsweise überschritten, sollte die Fortbildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.
Die Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten zuzüglich Pausen. Damit dauert sie einen Präsenztag.
Nein. Anerkannte Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen nach DGUV Vorschrift 1 sind Präsenzveranstaltungen, weil die praktischen Maßnahmen unter Anleitung geübt werden müssen.
Die Aus- und Fortbildung darf nur durch eine von den Unfallversicherungsträgern ermächtigte Stelle erfolgen. Die Durchführung und Bescheinigung werden entsprechend organisiert.
Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent.
Für Kindertageseinrichtungen, Hochschulen und besondere Betriebsformen gelten ergänzende Vorgaben.